Steuerberater Rechnung

Liegt Ihnen keine Steuerberater Rechnung vor, sind

Besonderheiten

zu beachten. Liegt Ihnen eine Steuerberaterrechnung vor, muss diese bestimmten

Kriterien

entsprechen. Diese sollten Sie bei der

Überprüfung

Ihrer Steuerberater Rechnung etwas genauer ins Auge fassen.

Steuerberater Rechnung liegt nicht vor

Grundsätzlich sind Sie zur Zahlung von

Steuerberater Gebühren

nur verpflichtet, wenn Ihnen eine Steuerberater Rechnung vorliegt. Auch ein schriftlich abgeschlossener Steuerberater Vertrag kann als Steuerberater Rechnung gelten.

Voraussetzung

hierfür ist, dass im

Steuerberatungsvertrag

die erbrachte Leistung, zum Beispiel die monatliche Buchhaltung, und das entsprechende Entgelt klar und mit

Fälligkeit

festgelegt sind. Sind also beispielsweise im Vertrag monatliche Zahlungen mit Fälligkeit vereinbart, so sind Sie auf Grund des Vertrages ohne zusätzliche Rechnung zur Zahlung verpflichtet.

Haben Sie das Entgelt ohne Vorliegen einer Steuerberaterrechnung bezahlt, können Sie eine solche so lange nachfordern, wie der

Steuerberater

Ihre

Handakten

aufbewahren muss - und das sind viele Jahre.

Steuerberater Rechnung liegt vor

Haben Sie eine Steuerberater Rechnung erhalten, so ist es an Ihnen, diese sorgfältig zu prüfen.

Die Bezahlung der Steuerberater Rechnung ist immer dann fällig, wenn der

Auftrag

erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Das bedeutet: Steuerberater Rechnungen sind per Steuerberatergebührenverordnung immer sofort fällig.

Steuerberater Rechnung prüfen

Ihre Steuerberater Rechnung muss immer vom Steuerberater persönlich unterschrieben werden. Anderenfalls gilt sie nicht als Rechnung nach der Steuerberatergebührenordnung.

In der Rechnung müssen die einzelnen

Gebühren

und

Auslagen

jeweils kurz beschrieben und mit der jeweils angewandten Vorschrift nach der

StBGebV

versehen sein. Bei einer Wertgebühr muss zusätzlich der Gegenstandswert, bei einer

Zeitgebühr

der Stundensatz angegeben sein.


Steuerberater Honorar Rechner Nehmen Sie hier kontakt mit uns auf Newsletter

Impressum | Login | © powered by Server-Team